DGUV Vorschriften: was Unternehmer beachten müssen?

Die DGUV Vorschriften sind Sicherheitsvorschriften und Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für alle Unternehmen, egal ob Fertigungsunternehmen, Software Hersteller oder Webhoster. Diese müssen verbindlich eingehalten werden, um Arbeitnehmer vor Unfällen und Berufskrankheiten zu schützen.

Die DGUV ist eine Einrichtung der gesetzlichen Unfallversicherung und hat die Aufgabe, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Was Unternehmen dazu beachten müssen, erfahren Sie in folgendem Artikel.

Die DGUV Vorschriften von 1 bis 11

Die DGUV Vorschriften setzen sich insgesamt aus 29 Teilen zusammen. Hier fünf der wichtigsten:

  • Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
  • Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • Vorschrift 11 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“
  • Vorschrift 49 „Feuerwehren“

Die Vorschriften betreffen den Arbeitsschutz. Sie regeln den Umgang mit Gefahrenstoffen, den Einsatz von Maschinen und Arbeitsmitteln, die Durchführung von Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und mehr. Unternehmen und Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Vorschriften einzuhalten und können bei Verstößen sanktioniert werden.

Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention

Die Vorschrift 1 beinhaltet grundlegende Anforderungen an den Arbeitsschutz. Sie ist die Basis für die weiteren DGUV Vorschriften.
Sie fordert:

  • Ein Identifizieren aller Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Maßnahmen zur Risikominderung
  • Schulung von Mitarbeitern und Einbindung in die Arbeitsschutzorganisation
  • Bestellung von Betriebsärzten für fachkundige Beratung zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • regelmäßige Überprüfung und Verbesserung des Arbeitsschutzes

Die Vorschrift 1 trägt dazu bei, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden und die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter geschützt wird.

Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Die Vorschrift 2 legt Anforderungen an die betriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und den Betriebsarzt fest. Unternehmen sollen so eine kompetente Unterstützung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes erhalten.
Sie fordert:

  • Die Bestellung einer SiFa und eines Betriebsarztes, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Arbeitgeber dies für notwendig erachtet
  • Festlegung der Aufgaben und Kompetenzen der SiFa und des Betriebsarztes im Unternehmen
  • Qualifikation, Aus- und Fortbildung der SiFa und des Betriebsarztes, um eine hohe Fachkompetenz und Professionalität sicherzustellen
  • Überprüfung und Bewertung der Arbeitsschutzmaßnahmen durch die SiFa und den Betriebsarzt

Ziel der Vorschrift 2 ist es, dass die SiFa und der Betriebsarzt eng mit den anderen Mitarbeitern im Unternehmen zusammenarbeiten, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten so gut es geht zu vermeiden.

Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die Vorschrift 3 befasst sich mit dem sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Unternehmen.
Sie fordert:

  • Potenzielle Gefahren bei Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln müssen beurteilt werden.
  • Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung, Schutzkleidung und Isolierung müssen eingehalten werden.
  • Die Durchführung von regelmäßigen Prüfungen an den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch eine Elektrofachkraft
  • Die Schulung von Mitarbeitern im sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Ziel der DGUV Vorschrift 3 ist es, Arbeitsunfälle, die durch elektrischen Strom verursacht werden, zu verhindern.

DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren

Die Vorschrift 4 fordert unter anderem:

  • Die Aufstellung eines betrieblichen Alarm- und Einsatzplans
  • Die Ausstattung der Feuerwehr mit geeigneten Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungen
  • Die Ausbildung und Schulung der Feuerwehrmitglieder
  • Die Zusammenarbeit der betrieblichen Feuerwehr mit der öffentlichen Feuerwehr und Rettungsdiensten
  • Die Durchführung von regelmäßigen Übungen und Einsatzsimulationen

Ziel der Vorschrift 49 ist es, dass betriebliche Feuerwehren schnell auf Notfälle reagieren können, die unter anderem durch Brände ausgelöst werden.

Fazit zu DGUV

Es gibt insgesamt 29 DGUV Vorschriften. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat diese Vorschriften erlassen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Unternehmen zu erhalten. Unfälle sowie arbeitsbedingte Krankheiten sollten dadurch verhindert werden. Es geht also in erster Linie um den Schutz der Mitarbeiter.

Wichtig ist für Unternehmen darüber hinaus zu wissen, dass alle Vorschriften einzuhalten sind, da es sonst zu Strafen kommen kann. Entstehen Schäden im Unternehmen, z. B. ausgelöst durch Feuer, kann eine Entschädigung von der Versicherung auch nur dann erwartet werden, wenn die DGUV Vorschriften eingehalten wurden und Prüfzertifikate von notwendigen Prüfungen, die im Rahmen der DGUV Vorschriften in regelmäßigen Abständen durchzuführen sind, vorgelegt werden können.

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